Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Als ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel definiert man elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Einfacher gesagt, handelt es sich bei allen elektrischen Geräten mit Stecker, die nicht verbaut sind und weniger als 23 kg wiegen, um ortsveränderliche Betriebsmittel.
Messgerät
SECUTEST PRO
Der Secutest PRO bietet alle Mess- und Prüffunktionen zur Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen bei elektrischen und medizinischen Geräten sowie bei Schweißgeräten.
Sichere, umfassende und effiziente Prüfung von:
- elektrischen Geräten nach Herstellerangaben durch programmierbare Prüfabläufe beliebiger Normen
- elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702 inkl. Verlängerungsleitungen und PRCDs
- elektrisch medizinischen Geräten nach IEC/EN 62353 (VDE 0751)
- Lichtbogenschweißeinrichtungen nach IEC/EN 60974-4 (VDE 0544-4)
Allgemeines zur Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmittel
In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3. Vielen ist sie noch als E-Check oder BGV A3-Prüfung geläufig. Ob Kaffeemaschine, Monitor oder Handbohrmaschine – grob gesagt muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden.
Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3, § 5. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14 [2]) festgelegt werden.
Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen bzw. prüfen lassen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:
1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen
Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen die Prüfungen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.
Kompetenz. Flexibel.
International.
Hoher Erfahrungsschatz durch vielfältige Kundenansprüche. - Durch eine hohe Kundenakzeptanz, unsere Termintreue in Verbindung mit einer kontinuierlich hohen Qualität konnten wir in den letzten Jahren unsere Geschäftsfelder stabilisieren und weiter ausbauen.
Geschäftsfelder
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