Prüfung ortsfester Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind zu einem fest verbaute oder eben sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Als Ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden zudem Elemente definiert, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst fest montiert sind.
Messgerät
PROFITEST Intro
Der PROFITEST Intro ist ein Mess- und Prüfgerät zur Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen an ortsfesten elektrischen Installationen nach Fertigstellung, Reparatur, Erweiterung und anlässlich einer Wiederholungsprüfung (DGUV Vorschrift 3).
Anwendung:
- Prüfungen der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen an ortsfesten elektrischen Installationen nach IEC 60364-6 (DIN VDE 0100-600), EN 50110-1 (DIN VDE 0105-100) und anderen länderspezifischen Normen.
Allgemeines zur Prüfung von ortsfesten Betriebsmittel
In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3. Vielen ist sie noch als E-Check oder BGV A3-Prüfung geläufig. Ob Kaffeemaschine, Monitor oder Handbohrmaschine – grob gesagt muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden.
Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3, § 5. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14 [2]) festgelegt werden.
Wie oft müssen ortsfeste Betriebsmittel geprüft werden?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate), wobei diese verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV V3 vor:
1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen
Wer darf ortsfeste Betriebsmittel prüfen?
Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.
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